Steuerermäßigungen dienen als sozialer Korrektiv des Staates. Wer 3 minderjährige Kinder hat, hat höhere monatliche Lebenshaltungskosten – daher wird dieselbe Brutto-Position mit einem geringeren Betrag besteuert, sodass mehr Netto ausgezahlt wird.
Unterhaltsberechtigte (Kinder, Ehepartner, Behinderte) werden auf der Steuerkarte (PK-Formular) eingetragen. Ihre Bedürfnisse gelten als abhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers.
Die Höhe der persönlichen (steuerfreien) Zuschläge wächst mit vorgeschriebenen Koeffizienten – das zweite Kind bringt eine stärkere Ermäßigung als das erste.
| Kategorie | Monatlicher steuerfreier Zuschlag in Dinar |
|---|---|
| Ehepartner (unterhaltsberechtigt) | 98,00 RSD (Faktor 0,70) |
| Für das erste Kind | 98,00 RSD (Faktor 0,70) |
| Für das zweite Kind | 140,00 RSD (Faktor 1,00) |
| Für das dritte Kind | 196,00 RSD (Faktor 1,40) |
| Ab dem 4. Kind steigen die Beträge exponentiell mit höheren Faktoren... | |
Überschreitet Ihr gemeldetes Kind das staatliche Jahreseinkommenslimit (z. B. durch Ferienjob), verlieren Sie rückwirkend alle Steuerermäßigungen für das gesamte Jahr. Sie müssen dann Nachzahlungen leisten. Informieren Sie Ihre Familie.