Neben Steuern wird ein erheblicher Teil Ihres Bruttogehalts für sogenannte Beiträge verwendet. Beiträge sind verpflichtende öffentliche und soziale Abgaben – in erster Linie zur Deckung der Kosten Ihrer medizinischen Behandlung (Krankenversicherung) und zur Auszahlung Ihrer Rente nach Ende des Erwerbslebens.
Insgesamt werden 14 % vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Der Rentenbeitrag (PIO) ist eine Pflichtabgabe. Zusätzlich zu den 14 %, die von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden, zahlt der Arbeitgeber weitere 10 % auf Ihr Bruttogehalt.
Diesen Anteil trägt der Arbeitnehmer direkt durch Minderung des Bruttogehalts.
In Serbien werden 5,15 % vom Brutto abgezogen und 5,15 % auf das Brutto gezahlt.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden in Serbien doppelt gezahlt: einen Teil trägt der Arbeitnehmer (5,15 %), den anderen der Arbeitgeber (5,15 %).
Die Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der absoluten Solidarität. Egal ob ein Direktor 500.000 RSD Brutto verdient (und der Arbeitgeber dafür einen hohen Betrag zahlt) oder eine Kassiererin am Mindestlohn – beide haben in einem öffentlichen Krankenhaus exakt dieselben Rechte und dieselbe Behandlung. Junge und Gesunde finanzieren heute Ältere und Kranke mit; im Alter wird jemand für sie zahlen.