Eine zunehmend häufige Situation in der IT- und Beratungsbranche: Sie leben in Serbien, werden aber von einem ausländischen Unternehmen ohne Niederlassung in Ihrem Land beschäftigt. Wie erhalten Sie legal Ihr Gehalt und zahlen Beiträge?
Eine "unter der Hand"-Vereinbarung, bei der ein ausländisches Unternehmen nur den Nettobetrag auf Ihr Privatkonto überweist, ist eine schwerwiegende Steuerverletzung. Solche Zahlungen sind für das Beitragssystem nicht sichtbar und erfordern unverzügliche Selbstanzeige und Steuerberechnung.
Ein ausländisches Unternehmen beauftragt eine Agentur (wie Deel, Remote.com), die in Serbien registriert ist. Sie werden Angestellter dieser Agentur, und Ihr Gehalt wird nach allen lokalen Gesetzen mit Zahlung aller Beiträge und Steuern berechnet.
Das Gesetz erlaubt es Ihnen, die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Beiträge selbst zu übernehmen. Sie schließen einen Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen und melden dann die Einkünfte bei der Steuerverwaltung und zahlen die Beiträge selbst.
Unterzeichnung eines Vertrags, der Ihre Verpflichtung zur selbständigen Beitragszahlung definiert.
Das ausländische Unternehmen überweist den vollen Betrag (Brutto 2) auf Ihr Devisenkonto.
Innerhalb der gesetzlichen Frist nach Geldeingang füllen Sie die Steuererklärung über das Portal aus und zahlen Beiträge für PIO (PIO-Fonds (Renten- und Invaliditätsversicherung)), Krankenversicherung (RFZO (Republikanischer Gesundheitsfonds)) und Steuer.
Der häufigste Weg für internationale Berater ist die Eröffnung eines Einzelunternehmens (z.B. Pauschal) und das Versenden von Rechnungen an das ausländische Unternehmen. Man sollte jedoch den "Unabhängigkeitstest" der Steuerverwaltung beachten, der die Verschleierung von Arbeitsverhältnissen durch den Unternehmerstatus verhindern soll.