Stellen Sie sich ein Szenario vor, in dem Sie Steuerinländer von Land A sind, aber Einkünfte in Land B erzielen. Welches Land hat das Recht, Steuern auf Ihr Einkommen zu erheben? Diese Frage wird durch internationale Abkommen geregelt.
Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen könnten beide Länder den vollen Steuerbetrag auf dieselben Einkünfte verlangen. Das würde dazu führen, dass der Arbeitnehmer einen enormen Prozentsatz seines Verdienstes in beiden Ländern als Steuern zahlt.
Das Ansässigkeitsland befreit vollständig von der Besteuerung die Einkünfte, die bereits im Land, in dem sie erzielt wurden, besteuert wurden. Der Arbeitnehmer reicht lediglich einen Nachweis der im Ausland gezahlten Steuer ein.
Das Ansässigkeitsland berechnet die Steuer nach seinen eigenen Sätzen, zieht aber die bereits im Ausland gezahlte Steuer von diesem Betrag ab (rechnet sie an). Der Arbeitnehmer zahlt nur die eventuelle Differenz, wenn die inländische Steuer höher ist.
In Situationen, in denen kein unterzeichnetes Abkommen existiert, riskiert der Arbeitnehmer, den vollen Steuerbetrag in beiden Ländern zu zahlen. Zuerst nimmt das ausländische Land seinen Anteil, dann wird die inländische Steuerverwaltung Steuern auf denselben bereits reduzierten Betrag verlangen, ohne die im Ausland gezahlten Kosten anzuerkennen.