Zurück
🇷🇸Srbija
RechnerBlog
🇷🇸Srbija
RechnerBlog
🏗️d.o.o.🏛️A.D.
🔧Pauschalversteuerung
🤝Was ist ein Verein?
⬇️Brutto zu Netto⬆️Netto zu Brutto1️⃣Was ist Brutto 1?2️⃣Was ist Brutto 2?↔️Unterschied Brutto 1 - 2
🔢Wie wird das Gehalt berechnet?📥Was gehört zum Bruttogehalt?📋Welche Beträge werden abgezogen?🧮Gehaltsberechnungsbeispiel📉Mindestlohn📊Durchschnittsgehalt
💸Welche Steuern zahle ich?🏥Rente und Krankenversicherung📈Steuersätze🏙️Zuschlagsteuer – wer zahlt?🛡️Steuerermäßigungen – wer hat Anspruch?👤Persönlicher Freibetrag – was ist das?💼MwSt. und Einkommensteuer🏠Mieteinkommensteuer
⚠️Häufige BerechnungsfehlerBruttogehalt verhandeln⚖️Brutto oder Netto – was ist besser?⬆️Wie erhöhe ich das Nettoeinkommen legal?🗺️Regionale Gehaltsunterschiede🎤Priprema za razgovor za posao📈Kako tražiti povišicu📑Kako čitati ponudu za posao🚀Prvih 90 dana na novom poslu🚩Znakovi lošeg poslodavca
👶Kinderfreibetrag👨‍👩‍👦Entlastungen für Unterhaltsberechtigte♿Behinderungsentlastungen📝Wie melde ich Steuerermäßigungen?
✈️Arbeit aus dem Ausland💻Remote Work und Steuern🌍Arbeit für ausländisches Unternehmen🔄Doppelbesteuerung✍️Urheberrechtsverträge & Freelance
🏖️Jahresurlaub & Urlaubsgeld🤒Krankenstand & Krankengeld🤱Elternzeit📄Arbeitsvertragsarten📤Kündigung & Abfindung⚖️Gerichts- und Vollstreckungsverfahren
💰Sparen & Investitionen🏦Kredite & Zinsen👴Rentensystem – 2. und 3. Säule🧾Kućni budžet 50-30-20🚨Fond za hitne slučajeve✂️Kako smanjiti pretplate🛒Planiranje velike kupnje🎯Financijski ciljevi za 12 mjeseci
➕Gehaltsergänzungen🎁Steuerfreie Zulagen⏱️Überstunden🌙Nacht- & Feiertagsarbeit
✍️Urheberrechtsvertrag⏰Teilzeitarbeit📋Gehalt – Arbeitsvertrag🏢Zeitarbeit🎓Studentenvertrag📝Werkvertrag

Steuer auf Mieteinnahmen in Serbien

Business planning
Photo by Scott Graham on Unsplash
%€€€

Mieteinnahmen aus Immobilien in Serbien werden als Immobilieneinkommen gemäß dem Einkommensteuergesetz für natürliche Personen (Amtsblatt RS 24/01) besteuert. Der effektive Steuersatz ist dank des normativen Kostenabzugs niedriger als der Nominalsatz.

Steuersatz und normative Kosten

Die Steuer auf Mieteinnahmen in Serbien beträgt 20 % auf die Steuerbemessungsgrundlage. Die Steuerbemessungsgrundlage ist die Mieteinnahme reduziert um 25 % normative Kosten. Der effektive Steuersatz beträgt damit 15 % der Bruttomieteinnahmen (20 % × 75 % = 15 %). Zusätzlich zur Steuer sind Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn der Vermieter nicht anderweitig versichert ist.

Meldepflicht und Steuerzahlung

Jeder Vermieter muss Mieteinnahmen beim serbischen Steueramt deklarieren. Die Steuer wird als Vorauszahlung gezahlt – vierteljährlich, bis zum 15. des ersten Monats nach dem Quartalsende. Der Mietvertrag sollte notariell beglaubigt und registriert werden.

Kurzzeitvermietung und Sonderfälle

Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen (Airbnb, Booking) werden gleich besteuert wie Langzeitmieteinnahmen – 20 % auf 75 % der Einnahmen. Die serbische Steuerbehörde kooperiert zunehmend mit digitalen Plattformen zur Erfassung von Mieteinnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der effektive Steuersatz auf Mieteinnahmen in Serbien berechnet?

Der Nominalsatz beträgt 20 %, angewandt auf 75 % der Einnahmen (Abzug von 25 % normativer Kosten). Das ergibt: 20 % × 75 % = effektive 15 % der Bruttomieteinnahmen.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen in Serbien zahlen?

Ja, wenn die Mieteinnahmen nicht durch Beiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis abgedeckt sind. Renten- (25,5 %) und Krankenversicherungsbeiträge (10,3 %) sind auf Mieteinnahmen mit dem Abzug von 25 % normativer Kosten zu zahlen.

Muss ich den Mietvertrag dem serbischen Steueramt melden?

Ja. Das Gesetz schreibt die Meldung von Mieteinnahmen vor. Nicht gemeldete Einnahmen unterliegen Geldstrafen.

Quellen und nützliche Links

  • Serbische Steuerverwaltung – Mieteinnahmen
  • Einkommensteuergesetz (Amtsblatt RS 24/01)
  • APR – Unternehmensregistrierungsagentur

Verwandte Artikel

→MwSt. und Einkommensteuer→Urheberrechtsverträge & Freelance→Welche Steuern zahle ich?

© 2026 Kalkulator Plaće. Alle Rechte vorbehalten.

DatenschutzCookie-RichtlinieNutzungsbedingungenKontakt