Mieteinnahmen aus Immobilien in Serbien werden als Immobilieneinkommen gemäß dem Einkommensteuergesetz für natürliche Personen (Amtsblatt RS 24/01) besteuert. Der effektive Steuersatz ist dank des normativen Kostenabzugs niedriger als der Nominalsatz.
Die Steuer auf Mieteinnahmen in Serbien beträgt 20 % auf die Steuerbemessungsgrundlage. Die Steuerbemessungsgrundlage ist die Mieteinnahme reduziert um 25 % normative Kosten. Der effektive Steuersatz beträgt damit 15 % der Bruttomieteinnahmen (20 % × 75 % = 15 %). Zusätzlich zur Steuer sind Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn der Vermieter nicht anderweitig versichert ist.
Jeder Vermieter muss Mieteinnahmen beim serbischen Steueramt deklarieren. Die Steuer wird als Vorauszahlung gezahlt – vierteljährlich, bis zum 15. des ersten Monats nach dem Quartalsende. Der Mietvertrag sollte notariell beglaubigt und registriert werden.
Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen (Airbnb, Booking) werden gleich besteuert wie Langzeitmieteinnahmen – 20 % auf 75 % der Einnahmen. Die serbische Steuerbehörde kooperiert zunehmend mit digitalen Plattformen zur Erfassung von Mieteinnahmen.
Der Nominalsatz beträgt 20 %, angewandt auf 75 % der Einnahmen (Abzug von 25 % normativer Kosten). Das ergibt: 20 % × 75 % = effektive 15 % der Bruttomieteinnahmen.
Ja, wenn die Mieteinnahmen nicht durch Beiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis abgedeckt sind. Renten- (25,5 %) und Krankenversicherungsbeiträge (10,3 %) sind auf Mieteinnahmen mit dem Abzug von 25 % normativer Kosten zu zahlen.
Ja. Das Gesetz schreibt die Meldung von Mieteinnahmen vor. Nicht gemeldete Einnahmen unterliegen Geldstrafen.