Das serbische Arbeitsgesetz legt Mindestprozentsätze für Zulagen fest.
Überstunden mind. 26 %, Nacht mind. 26 %, Feiertage mind. 110 %. Dienstjahre mind. 0,4 %/Jahr.
Fahrtkosten, Tagegeld bis 2.422 RSD/Tag, Geschenk bis 9.696 RSD/Jahr.
Urlaubsgeld ist vollständig steuerpflichtig. Essenszulage nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ja.
Mind. 26 %.
Nein.