Das serbische Rentensystem basiert auf dem obligatorischen Umlageverfahren (Säule I) und der freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Säule II – freiwillig). Das Renten- und Invalidenversicherungsgesetz (Amtsblatt RS 34/03) regelt das vom PIO-Fonds verwaltete System.
Der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung (PIO) in Serbien beträgt 26 % des Bruttolohns: 14 % zahlt der Arbeitnehmer, 12 % der Arbeitgeber. Die Altersrente wird mit 65 Jahren und mindestens 15 Versicherungsjahren erworben. Die Rentenhöhe wird nach einem Punktesystem berechnet.
In Serbien ist Säule II freiwillig. Beiträge zu freiwilligen Pensionsfonds sind bis zu 5 % des Bruttolohns steuerlich absetzbar. Auszahlungen aus dem freiwilligen Fonds sind ab dem 58. Lebensjahr zulässig. Die Nationalbank Serbiens (NBS) reguliert freiwillige Pensionsfonds.
Frühverrentung ist in Serbien mit 60 Jahren und 35 Versicherungsjahren (Männer) möglich, mit einem dauerhaften Abzug von 0,4 % pro fehlendem Monat. Erwerbsminderungsrente wird auf Grundlage der Kommissionsbewertung des PIO-Fonds gewährt. Hinterbliebenenrente steht dem Ehepartner und den Kindern zu.
Jedes Versicherungsjahr bringt Ihnen eine bestimmte Anzahl von Punkten, abhängig vom Verhältnis Ihres Jahresgehalts zum Durchschnittsgehalt in Serbien. Die Gesamtpunkte werden mit dem vom Staat festgelegten Rentenpunktwert multipliziert. Höheres Gehalt = mehr Punkte = höhere Rente.
Ein freiwilliger Pensionsfonds (Säule II) ist ein Fonds, in den Sie freiwillig einzahlen können. Die NBS reguliert und überwacht diese Fonds. Beiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich ja, wenn Sie steuerlich in Serbien ansässig sind. Internationale Doppelbesteuerungsabkommen können die steuerliche Behandlung beeinflussen. Ein Steuerberater sollte hinzugezogen werden.